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Anzeige (§15 BImSchG) für die Änderung einer Anlage einreichen |
Zuständigkeit |
Bauen, Wohnen, Immissionen Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Cremer Umwelt, Planen und Bauen - Bauen, Wohnen, Immissionen Genehmigungsverfahren und Umweltinspektionen für Enger, Hiddenhausen und Rödinghausen Amtshausstraße 2 32051 Herford
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E-Mail |
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Raum |
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2.45 |
Telefax |
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05221/13-172245 |
Telefon |
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05221/13-2245 |
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Rehage Umwelt, Planen und Bauen - Bauen, Wohnen, Immissionen Genehmigungsverfahren und Umweltinspektionen für Herford, Spenge und Vlotho Amtshausstraße 2 32051 Herford
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E-Mail |
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Raum |
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2.20 |
Telefax |
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05221/13-172220 |
Telefon |
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05221/13-2220 |
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N.N. Umwelt, Planen und Bauen - Bauen, Wohnen, Immissionen Genehmigungsverfahren und Umweltinspektionen für Bünde, Löhne und Kirchlengern Amtshausstraße 2 32051 Herford
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Telefon |
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05221/13-2219 |
Telefax |
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05221/13-172219 |
Raum |
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2.19 |
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Grabarczyk Umwelt, Planen und Bauen - Bauen, Wohnen, Immissionen Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten Immissionsschutz Amtshausstraße 2 32051 Herford
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E-Mail |
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Raum |
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4.11 |
Telefax |
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05221/13-2499 |
Telefon |
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05221/13-2411 |
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Wegner Umwelt, Planen und Bauen - Bauen, Wohnen, Immissionen Bauaufsicht Verwaltung, Bauvoranfragen und Abgeschlossenheiten für Hiddenhausen und Rödinghausen Amtshausstraße 2 32051 Herford
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E-Mail |
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Raum |
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4.21 |
Telefax |
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05221/13-2499 |
Telefon |
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05221/13-2431 |
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Anzeige (§15 BImSchG)BeschreibungWenn Sie unwesentliche und nicht immissionsrelevante Änderungen einer Anlage vornehmen wollen, kann ein Anzeigeverfahren nach §15 Bundes-Immissionsschutzgesetz ausreichend sein. Durch die Änderung der Anlage dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt hervorgerufen werden können. Das Anzeigeverfahren ist dann abschließend und ohne nachfolgendes Genehmigungsverfahren.
Im Gegensatz zu dem Genehmigungsverfahren entfaltet das Anzeigeverfahren keine Konzentrationswirkung. Das heißt: andere behördliche Entscheidungen werden in diesem Verfahren nicht zusammengefasst. Sie sollten sich daher auch um die Beantragung anderer erforderlicher Zulassungen kümmern (zum Beispiel Baugenehmigungen, Erlaubnisse).
Bearbeitungsdauer:
Wir prüfen Ihre Anzeige innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständig eingereichten Unterlagen.
Verfahrensablauf:
Die Anzeige wird schriftlich bestätigt. Ist das Anzeigeverfahren für Ihr Vorhaben nicht ausreichend, teilen wir Ihnen mit, dass ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Unterlagen/NachweiseDie Bezirksregierung Detmold hat im Internet Formblätter für das Anzeigeverfahren zur Verfügung gestellt. Gerne können Sie mit uns im Vorfeld des Verfahrens Kontakt aufnehmen, um den notwendigen Umfang der Antragsunterlagen abzustimmen.
RechtsgrundlagenBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Kosten/GebührenDie Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW auf Grundlage der Gesamtkosten der Anlage festgelegt.
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Anträge und Anzeigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz [Externer Link] |
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